AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Teilnahme an den Veranstaltungen von

Gastro & Veranstaltungs Service Kaever
Henschelring 5
85551 Kirchheim

gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Allgemeines

Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

Die AGB hängen beim Einlass aus.

Mit Teilnahme an der Veranstaltung, gelten die AGB als akzeptiert. Teilnahme an Veranstaltungen Mit Erhalt einer verbindlichen Teilnahmebestätigung und Entrichtung des vereinbarten Veranstaltungsentgeltes erhält der Teilnehmer das Recht, an der gebuchten Veranstaltung auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilzunehmen.

Der Teilnehmer erteilt seine Zustimmung dazu, falls er nicht eindeutig widerspricht, dass allgemeine Fotos, die während einer Veranstaltung gemacht werden und zur Nutzung für Werbezwecke geeignet sind, angefertigt und genutzt werden können. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.

Pflichten des Teilnehmers/Hausrecht

Bei allen Veranstaltungen gilt ein "Absolutes Fotografierverbot". Das Hausrecht liegt alleine bei Party &Veranstaltungs-Service Kaever.
Bei einigen Veranstaltungen ist die Teilnahmeberechtigung an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen geknüpft ( z.b Dresscode bei Motto-Partys, erforderliche Verkleidung bei Kostümpartys, etc.). Auf die jeweiligen Voraussetzungen wird im Vorfeld der Veranstaltung, insbesondere auch in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich hingewiesen.

Teilnehmern, die bei Veranstaltungsbeginn diese Anforderungen augenscheinlich nicht erfüllen, kann die Teilnahme verwehrt werden. Eine Erstattung bereits bezahlter Entgelte erfolgt in diesem Fall nicht. Teilnehmer, welche die Veranstaltung stören (beispielsweise aufgrund starker Trunkenheit, durch Belästigung anderer Teilnehmer, durch Drogenmissbrauch oder Nichteinhaltung des "Absoluten Fotografierverbotes" usw.) können von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung vorübergehend oder dauerhaft ausgeschlossen werden. Eine Erstattung bereits bezahlter Entgelte erfolgt in diesem Fall nicht.

Drogen

Das Mitführen und der Gebrauch von Drogen ist verboten. Ein Verstoß führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung mit Hausverbot und strafrechtlichen Konsequenzen. Eine Erstattung bereits bezahlter Entgelte erfolgt in diesem Fall nicht.

Preise / Zahlungsbedingungen

In den angegebenen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer bereits enthalten. Das vereinbarte Veranstaltungsentgelt ist sofort zur Zahlung fällig und innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bei Veranstaltungsbeginn, zu entrichten.
Es bleibt vorbehalten, denjenigen Teilnehmern die Teilnahme an der Veranstaltung zu verweigern, die bei Veranstaltungsbeginn das Veranstaltungsentgelt nicht vereinbarungsgemäß bezahlt haben.

Getränke werden über ein Abstreichkartensystem erfasst und bei Verlassen der Location zur Zahlung fällig. Barzahlung, keine Kartenabrechnung EC oder sonstiges möglich.
Jeder Teilnehmer erhält eine Getränkekarte, mit einem Wert von 100,- Euro. Bei Verlust der Karte werden diese 100,-Euro zur Zahlung fällig. Sind die 100,- Euro für Getränkebestellungen aufgebraucht, muss die Karte bezahlt werden und eine neue Karte wird ausgehändigt. Der Mindestverzehr pro Teilnehmer und Karte beträgt 10,- Euro.

Veranstaltungstermin

Für den Fall, dass die Veranstaltung aufgrund kurzfristiger schwerwiegender nicht vorhersehbarer Ereignisse ( z.b Krankheit , Unfall ) der durchführenden Person, ohne dass hierfür mit zumutbaren Anstrengungen innerhalb angemessenen Zeitraums ein nach Qualifikation und persönlicher Eignung adäquater Ersatz beispielsweise aufgrund von Brand- oder Wasserschäden, schwerwiegenden, nicht kurzfristig behebbaren technischen Defekten, oder sonstigen Fällen höherer Gewalt (unvorhergesehene Naturereignisse, wie z.B. Erdrutsch, Lawinengefahr Erdbeben; Streik, Aussperrung etc.) nicht termingerecht stattfinden kann, kann ein Ausweichtermin bestimmt werden. Die Terminverlegung und der Ausweichtermin wird den Teilnehmern mitgeteilt.

Mit der verbindlichen Anmeldung entsteht die grundsätzliche Verpflichtung des Teilnehmers, das vereinbarte Veranstaltungsentgelt in voller Höhe zu entrichten.

Haftung

Gastro- & Veranstaltungs- Service Kaever haftet nach den Bestimmungen der Betriebshaftplicht seinen Gästen gegenüber.

Gäste haften persönlich für Beschädigungen und Verunreinigungen an Einrichtung und Ausstattung. Durch Missbrauch oder unsachgemäße Behandlung verursachte Schäden oder Verunreinigungen ( z.b Kerzenspiele oder Flüssigkeiten usw ) sind ebenfalls zu ersetzen oder wieder in den ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.

Keine Haftung wird für Personenschäden übernommen, die eigenverantwortlich in Kauf genommen wurden. Hiermit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus Brandschutzgründen alle Kerzen nur der Dekoration dienen und in den Kerzenhaltern verbleiben und nicht für andere Zwecke missbraucht oder aus den Kerzenhaltern entfernt werden dürfen, denn es besteht Brandgefahr.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München.

Brandschutztüren dürfen nicht verkeilt oder verstellt werden. Dies erfüllt den Tatbestand einer Straftat .